Ein Bundestagsabgeordneter verdient nicht schlecht. In meinem früheren Beruf hätte ich so viel Geld nicht bekommen können.
In Gesprächen mit Ihnen erfahre ich, daß es Bürgern undurchsichtig ist, wieviel jeder MdB bekommt. Das liegt auch an den Nebeneinkünften vieler Abgeordneter, weil sie zusätzlich einem anderen Beruf nachgehen, in Aufsichtsräten sitzen, Ämter und Kommunalmandate mit finanziellen Aufwandsentschädigungen innehaben oder mit anderen Zuwendungen in Verbindung gebracht werden.
Ich übe keine Nebentätigkeit aus, beziehe keine zusätzlichen Entschädigungen und habe auch keinen Aufsichtsratsposten.
Die Bürger, Sie, sollen wissen, wieviel Geld ich bekomme, denn schließlich sind Sie meine Arbeitgeber und ich beziehe mein Einkommen aus Ihren Steuern.
Damit Sie das auch tatsächlich überprüfen können, veröffentliche ich meinen Einkommensteuerbescheid (PDF-Format, 208kB).
Inzwischen betragen die Bruttodiäten 7.339 EURO (ab 1. Januar 2009: 7.668 EURO).
Zusätzlich erhalte ich wie jeder Abgeordnete eine steuerfreie Kostenpauschale in Höhe von 3.782 EURO, die im Einkommenssteuerbescheid nicht auftaucht. Dieser Betrag wird häufig nicht erwähnt.
Die Kostenpauschale wird für den Aufwand für die Zweitwohnung (bei mir Hotelkosten), für Fahrtkosten mit dem PKW, insbesondere im Wahlkreis, für die Wahlkreisbüros, Porto usw. gezahlt. Einen Kostennachweis muß ich dafür nicht erbringen, allerdings darf ich auch keine Werbungskosten bei der Steuer geltend machen.
Berlin, 14. Juli 2005
Der heimische CDU-Bundestagsabgeordnete Hubert Hüppe hat wieder seinen neuesten Einkommensteuerbescheid veröffentlicht, den er im Juni erhalten hatte. Der Bescheid des Finanzamtes kann im Original auf Hüppes Internetseite abgerufen werden.
Hubert Hüppe war 1998 der erste Abgeordnete, der seinen Einkommensteuerbescheid im Internet offenlegte. „Die Steuerzahler sind meine Arbeitgeber und haben daher ein Anrecht darauf, über meine Einkünfte informiert zu sein“, begründete Hüppe damals seinen Schritt.
Erst Ende Juni hat der Bundestag das Abgeordnetengesetz und die Verhaltensregeln für Abgeordnete verschärft, unter anderem auf Grund der Diskussion um Nebeneinkünfte von Politikern im letzten Jahr. Künftig darf kein Abgeordneter eine Bezahlung ohne entsprechende Gegenleistung mehr annehmen. Ebenso müssen die Abgeordneten ihre Nebeneinkommen, sofern diese über 1.000 Euro monatlich oder 10.000 Euro jährlich betragen, auf der Homepage des Bundestages in pauschalierter Form veröffentlichen. Dabei erfolgt eine Einteilung in drei Stufen, nämlich von 1.000 bis 3.500, bis 7.000 und über 7.000 Euro monatlich. Die genauen Einkünfte sind also nicht erkennbar.
Hüppe bleibt bei seiner Vorstellung des „transparenten Abgeordneten:: „Ich werde weiterhin den Original-Steuerbescheid ins Internet stellen“.
Inzwischen scheint Hüppes Beispiel Schule zu machen. Im Kreis Unna kündigt Landrat Makiolla auf seiner Internetseite an, auch er werde seinen Einkommensteuerbescheid ab nächstem Jahr ins Internet stellen.
Hubert Hüppe: „Ich will, dass die Leute wissen, woran sie bei mir sind. Meine Arbeit im Bundestag ist die einzige, für die ich bezahlt werde. Mein sonstiges Engagement ist rein ehrenamtlich. Ich habe nichts zu verbergen, daher kann sich auch jeder meinen Steuerbescheid ansehen.“