Zum Text springen

 

Berlin, 4. Februar 2009

Hubert Hüppe (CDU) ruft zur Verbundenheit mit schwerkranken und sterbenden Kindern auf

10. Februar 2009 ist „Tag der Kinderhospizarbeit“

„Ich werde am 10. Februar als Zeichen meiner Verbundenheit mit den betroffenen Familien ein grünes Band der Hoffnung an meinem Pkw haben“ erklärt der heimische Bundestagsabgeordnete Hubert Hüppe.

Damit folgt Hüppe dem Aufruf des Kinderhospizvereins, grüne „Bänder der Hoffnung“ an Autos, Bäumen oder in Fenstern als Zeichen der Solidarität mit den schwerkranken und sterbenden Kindern und ihren Familien, zu befestigen. „Mir ist es sehr wichtig, dass die betroffenen Familien, so wie alle, die in der Kinderhospizarbeit engagiert sind spüren, dass wir ihnen zur Seite stehen“, erklärt der Parlamentarier, der auch Behindertenbeauftragter seiner Fraktion im Deutschen Bundestag ist.

Der „Tag der Kinderhospizarbeit“ hat zum Ziel, die Inhalte der Kinderhospizarbeit einer breiten Öffentlichkeit bekannt zu machen, die Kinderhospizarbeit in Deutschland immer mehr zu festigen und das Thema Tod und Sterben zu enttabuisieren. Trotz des ehrenamtlichen Engagements sind Kinderhospize deutschlandweit noch immer auf finanzielle Unterstützung angewiesen.

Auf politischer Ebene konnte in den vergangenen Monaten einiges für schwerkranke und sterbende Kinder erreicht werden. Mit der Gesundheitsreform 2007 wurden die Rahmenbedingungen für Kinderhospize wesentlich verbessert. Mussten die Einrichtungen bis dahin einen Kostenanteil von 10 Prozent tragen, so beträgt der Anteil seit April 2007 nur noch fünf Prozent. Darüber hinaus wurde erstmalig die sogenannte „spezialisierte ambulante Palliativversorgung“ in den Leistungskatalog der Krankenkassen aufgenommen.

Ende 2008 regte Hubert Hüppe an, dass nicht nur Bewohner von Pflegeeinrichtungen einen gesetzlichen Anspruch auf die „spezialisierte ambulante Palliativversorgung“ haben, sondern auch Kinder in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sowie Menschen mit Behinderungen, die in Einrichtungen der Eingliederungshilfe leben. Bisher ist der Anspruch auf diese Leistungen für diesen Personenkreis nicht ausdrücklich geregelt. Das hat zur Folge, dass Krankenkassen die Kosten für spezialisierte ambulante Palliativversorgung bei sterbenden Kindern und Menschen mit Behinderungen in Einrichtungen nicht übernehmen. „Mir ist es wichtig, dass alle Menschen die Möglichkeit haben, in ihrer vertrauten Umgebung palliativmedizinisch betreut zu werden“, so Hubert Hüppe.

Mehr Informationen zum „Tag der Kinderhospizarbeit“ finden Sie auf folgender Internetseite: http://www.tag-der-kinderhospizarbeit.de

Seitenanfang