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Unna, 18. März 2009

Hüppe: Der Mensch steht über allem

CDU-MdB sprach vor dem Männerdienst Methler über Bioethik und Patientenverfügung

Kamen

: Der Themenbereich "Bioethik" und "Patientenverfügung" hat bei den Mitgliedern des Evangelischen Männerdienstes Kamen-Methler offensichtlich einen hohen Stellenwert. Der Versammlungsraum im Lutherhaus war jedenfalls voll bestzt, als jetzt der heimische Bundestagabgeordnete Hubert Hüppe als Mitglied des Bundestagsgesundheitsausschusses und Behindertenbeauftragter seiner Fraktion über dieses Thema referierte.

Schon von der Zusammensetzung her, deute der Begriff Bioethik auf die oftmals schwierige Diskussion darüber hin, denn es gehe um das Leben und um das Handeln auf Grund von Wertvorstellungen, betonte Hüppe. Es gebe zwar das im Grundgesetz ausdrücklich verbriefte Recht auf Forschungsfreiheit, aber diese Freiheit sei natürlich nicht grenzenlos, zumal schon der Artikel 1 des Grundgesetzes die Würde des Menschen unumstößlich als unantastbar garantiere.

Der Abgeordnete fand breite Zustimmung, als er in allen Passagen seines Vortrags verdeutlichte, dass gerade die Würde des Menschen sein Denken und Handeln auch in der Politik präge. Das betreffe zum Beispiel den Bereich der Organtransplantationen, bei dem die Frage, ab wann Organe entnommen werden dürfen, auch international schwierig und umstritten sei. In Deutschland gelte der Hirntod als Kriterium, in anderen Ländern gebe es jedoch andere Regeln mit niedrigeren Schwellen. Hüppe betonte, egal ob man sich für oder gegen eine Organspende entscheidet, sollte man bei Lebzeiten einen Spenderausweis ausfüllen. Man sollte dies nicht den Angehörigen, die ansonsten die Entscheidung treffen müssen, zumuten.

Beim Thema „Stammzellforschung“ betonte Hüppe, dass er ein großer Befürworter der sogenannten „adulten Stammzellforschung“ sei. Stammzelltherapien würde heute schon Menschenleben retten. Die embryonale Stammzellforschung findet demgegenüber ebenso wenig seine Zustimmung wie das Klonen: „Nicht nur dass dabei menschliches Leben getötet wird, darüber hinaus sei die Forschung völlig unnütz. Das Geld solle besser für die Kranken ausgegeben werden.

Auch bei der Gendiagnostik, die derzeit politisch diskutiert wird, sieht Hüppe deutliche Grenzen. Hüppe unterstreicht, dass genetische Daten weder vom Arbeitgeber noch von privaten Versicherungen missbraucht werden dürfen. Auch bei der Gendiagnostik im vorgeburtlichen Bereich gäbe es Änderungsbedarf, weil dies vielfach zu Abtreibungen aus eugenischen Gründen führe. Vor allem die Beratung vor wie nach der Untersuchung müsse verbindlich geregelt sein.

Zum Abschluss seiner Ausführungen ging Hubert Hüppe auch kurz auf das ebenfalls politisch noch strittige Thema Patientenverfügung ein. Es sei zwar richtig, solch eine Verfügung zu treffen, betonte Hüppe, aber der Gesetzgeber übernehme sich völlig, wenn er diesen Punkt bis ins Letzte gesetzlich regeln wolle.

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