Inklusion ist ein Menschenrecht!

Anlässlich des Internationalen Tages der Menschenrechte am 10. Dezember erklärt der Berichterstatter für die Belange von Menschen mit Behinderungen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Gesundheitsausschuss und ehemalige Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, Hubert Hüppe:

Mit dem Internationalen Tag der Menschenrechte am 10. Dezember wird an die Erklärung der Menschenrechte erinnert, die 1948 durch die Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet wurde.

Für Menschen mit Behinderungen ist das diesjährige Motto „Würde, Freiheit und Gerechtigkeit für alle“ von besonderer Bedeutung angesichts der fortdauernden Missachtung ihrer Rechte in vielen Teilen der Welt, darunter auch in Deutschland.

Von Verwirklichung aller Menschenrechte für behinderte Menschen kann hierzulande keine Rede sein. Sie sind unterschiedlichster Formen der Diskriminierung ausgesetzt. Für sie ist ein gleichberechtigter Zugang zu einem inklusiven Bildungswesen, zu Gesundheit, Arbeit, Kultur und vielen anderen Lebensbereichen bei weitem nicht ausreichend vorhanden.

Der aktuelle Bericht des Deutschen Instituts für Menschenrechte über die Entwicklung der Menschenrechtssituation in Deutschland zieht eine ernüchternde Bilanz bei der inklusiven Bildung. Er bewertet die Anstrengungen der Bundesregierung, einen gleichberechtigten Zugang für Menschen mit Behinderungen zum Schulsystem zu gewährleisten, als unzureichend. Der Menschenrechtsbericht kritisiert, dass zu viele Schüler an Förderschulen unterrichten werden, und mahnt eine stärkere Verantwortung des Bundes an.

Die Bundesregierung darf hier nicht länger zuschauen, wie sich Sonderstrukturen immer weiter verfestigen. Sie muss dringend notwendige Impulse setzen, damit Zugangsbarrieren im Bildungssystem und allen anderen Lebensbereichen abgebaut werden. Sie muss den Anlauf für eine gemeinsame Initiative von Bund, Ländern und Kommunen zur Inklusion starten.

Der Menschenrechtsbericht sieht auch Handlungsbedarf bei der inklusiven Gesundheit. Er bemängelt die Barrierefreiheit von Arztpraxen und Kliniken sowie die gleichberechtigte Partizipation von Menschen mit Behinderungen in gesundheitspolitischen Gesetzgebungsverfahren. Das ist nicht hinnehmbar. Menschen mit Behinderungen sollten ihre Menschenrechte gleichberechtigt, ebenso wie nichtbehinderte Menschen, ausüben können. Der Staat muss für die gerechte Einhaltung ihrer Rechte sorgen und mit zielgenauen Maßnahmen intervenieren, wenn Teilhaberechte verletzt werden.

Inklusion für Menschen mit Behinderungen muss in allen gesellschaftlichen Bereichen gegeben sein, egal ob es um Partizipationsmöglichkeiten an der Gemeinschaft, am Recht auf Zugang zu Bildung, zum Arbeitsleben oder anderem Lebensbereich geht.

Die Bundesregierung darf nicht weiter den bestehenden Herausforderungen mit bloßen Erklärungen und uneingelösten Versprechen begegnen.

Foto: Deutscher Bundestag.

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