Sorgen von Menschen mit Behinderungen ernst nehmen – Einrichtungsbezogene Impfpflicht darf nicht das selbstbestimmte Leben von Menschen mit Behinderungen bedrohen

Zur Diskussion um eine Impfpflicht für selbst angestellte Pflege- oder Assistenzkräfte erklärt der Berichterstatter für Menschen mit Behinderungen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Gesundheitsausschuss Hubert Hüppe:

Ab dem 15. März 2022 müssen Menschen geimpft oder genesen sein, die als Pflegekraft oder Assistenz für Menschen mit Behinderung arbeiten. Damit sollen gesundheitlich gefährdete Menschen geschützt werden. Die gute Absicht der Impfpflicht im Pflege- und Assistenzbereich darf sich aber nicht in ihr Gegenteil kehren. Bei vielen der auf Assistenz angewiesenen Menschen besteht die Sorge, dass ungeimpfte Assistenzkräfte aufgrund dieser Regelung ihre Arbeit aufgeben und dadurch ihre Selbstständigkeit bedroht ist. Betroffene schildern die Angst, ihre Selbstständigkeit und ihr Zuhause zu verlieren.

Daher fordert die CDU/CSU mit ihrem Antrag „Einrichtungsbezogene Impfpflicht endlich solide vorbereiten“ die Bundesregierung auf sicherzustellen, dass mit der einrichtungsbezogenen Impfpflicht Menschen mit Behinderungen auch weiterhin ausreichend Unterstützung finden können. Der vorherrschende Personalmangel darf durch die Impfpflicht nicht noch verstärkt werden.

Auf keinen Fall darf die einrichtungsbezogene Impfpflicht dazu führen, dass Menschen mit Behinderungen in Pflege- oder Behinderteneinrichtungen gezwungen werden.

Foto: DBT/Stella von Saldern

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