Unterbringung von Kriegsflüchtlingen: KfW-Sonderprogramm für Kommunen

Der heimische CDU-Bundestagsabgeordnete Hubert Hüppe weist darauf hin, dass die Kreditanstalt für Wiederaufbau ab sofort Städte und Gemeinden bei der Schaffung, Modernisierung und Ausstattung von Einrichtungen für Flüchtlinge unterstützt:

„Seit Beginn des russischen Überfalls auf die Ukraine nimmt die Zahl der Opfer stetig zu, Millionen Menschen sind auf der Flucht.

Die Hilfsbereitschaft und Solidarität in Deutschland ist groß. Neben der Unterbringung bei Familien und Freunden, kommt in den nächsten Wochen den Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes und vor allem den Kommunen eine wachsende Bedeutung zu.

Ich begrüße, dass die KfW schnell reagiert und im Rahmen des „Sonderprogramms Flüchtlingseinrichtungen“ 250 Millionen Euro bereitgestellt hat, um die Kommunen bei der Unterbringung von Flüchtlingen zu unterstützen.“

Die Sonderförderung für Kommunen läuft über das Programm IKK Investitionskredit Kommunen und ist mit einem Zins von minus 0,75 % ausgestattet. Die Laufzeit des Sonderprogramms ist bis zum 31.12.2022 befristet. Der maximale Kreditbetrag beträgt 25 Millionen Euro pro Kommune.

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