Verbindliche Anerkennung der Gebärdensprache durchsetzen

Zum Internationalen Tag der Gebärdensprachen am 23. September 2022 erklärt der Berichterstatter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Gesundheitsausschuss, Hubert Hüppe:

Die Deutsche Gebärdensprache (DGS) ist für viele Menschen in Deutschland die Muttersprache. Sie prägt ihren Alltag und Sozialleben. Zwar ist die DGS im Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) als eigenständige Sprache anerkannt, dennoch begegnen Gehörlose im Alltag vielfach Schwierigkeiten, über Gebärdensprache zu kommunizieren und können kaum am sozialen und kulturellen Leben teilhaben. Sie haben in gleichem Maße wie nichtbeeinträchtigte Menschen Fähigkeiten und Begabungen, die sie in Bildung und Berufstätigkeit entfalten möchten. Oftmals wird ihnen der Zugang zur Gesellschaft verwehrt. Die bestehenden Rechtsansprüche beziehen sich nur auf kleine Bereiche des gesellschaftlichen Lebens und stoßen nicht selten auf Grenzen in der praktischen Umsetzung. So wird beispielsweise eine politische Teilhabe von Gehörlosen unmöglich gemacht.

Barrierefreie Teilhabe muss in allen Lebensbereichen möglich sein: ob in Kindertagesstätten, Schulen, der beruflichen Bildung, Arbeit, beim Wohnen oder in der Freizeit. Hierfür muss entsprechend der UN-Behindertenrechtskonvention der Staat die Möglichkeit schaffen, das Recht auf Teilhabe durchzusetzen. Ein Baustein dafür sind niedrigschwellige Beratungsangebote für taube und taubblinde Menschen. Es ist daher absolut nicht hinnehmbar, dass das Bundesministerium für Arbeit und Soziales bei der neuen Vergabe für die EUTB (Ergänzende Unabhängige Teilhabeberatung) ab 2023 mehr als die Hälfte der Beratungsmöglichkeiten für taube und taubblinde Menschen reduziert hat. Dies führt zu einer massiven Benachteiligung – Das Ministerium muss hier dringend nachbessern.

Foto: Deutscher Bundestag.

WordPress Cookie Hinweis von Real Cookie Banner