Wertschätzung und gesellschaftliche Sichtbarkeit der Gebärdensprachen durchsetzen

Zum Internationalen Tag der Gebärdensprachen am 23. September 2023 erklärt der Berichterstatter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Gesundheitsausschuss, Hubert Hüppe:

Obwohl die Deutsche Gebärdensprache (DGS) seit 21 Jahren als eigenständige Sprache anerkannt ist, bleibt den Gehörlosen hierzulande das Recht, sich in einer für sie verständlichen Sprache auszudrücken, weitgehend verwehrt.

Das diesjährige Motto des heutigen Welttages der Gebärdensprachen «Eine Welt, in der gehörlose Menschen überall gebärden können!» ist für Taube in Deutschland von besonderer Bedeutung angesichts der fortdauernden Missachtung ihrer Rechte und der fehlenden Sichtbarkeit der DGS in den Medien, in der Politik und in der Gesellschaft.

Es besteht eine Diskrepanz zwischen Gesetzeslage und Rechtswirklichkeit, wenn es z.B. um die gleichberechtigte Teilhabe von Gehörlosen an der Gesundheitsversorgung geht. Trotz der Behindertenrechtskonvention und der durch die Verfassung garantierten Persönlichkeitsrechte sowie des Benachteiligungsverbots aufgrund einer Behinderung im Grundgesetz werden taube und andere Patienten mit Behinderungen diskriminiert und unterversorgt.

Eine wesentliche Ursache für die unzureichende medizinische Behandlung von Gehörlosen liegt in der mangelhaften Berücksichtigung der spezifischen Bedürfnisse in der Ausbildung des Gesundheitspersonals, aber auch in der zumeist fehlenden Inanspruchnahme von Gebärdensprachdolmetschern.

Die Bundesregierung muss die Inklusion dringend zur Chefsache machen und die notwendigen Impulse setzen, statt sich mit Ausreden zu begnügen. Ihr Versprechen, für Ende 2022 einen Aktionsplan für ein diverses, inklusives und barrierefreies Gesundheitswesen vorzuliegen, hat die Ampel-Koalition bis dato nicht mal im Ansatz erfüllt. Bezeichnenderweise geht sie despektierlich mit der Teilhabe von Gehörlosen um, indem sie ab 2023 mehr als die Hälfte der sog. EUTB®-Beratungsstellen, die in der Lage sind, Gehörlose und Taubblinde niederschwellig zu beraten, streicht.

Die Bundes-, Landes- und Kommunalregierungen müssen gleichermaßen in ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereichen endlich Rahmenbedingungen schaffen, damit u.a. mehr Gebärdensprachdolmetscher ausgebildet und unbürokratisch flächendeckend eingesetzt werden können; damit ausreichendes Fachwissen bei Ärzten und Medizin-Pflegepersonal über behinderungsspezifische Besonderheiten vorliegt; damit Gehörlose und andere Menschen mit Behinderungen selbstbestimmt am Leben teilhaben können.

Die Beteiligung am wirtschaftlichen, politischen und sozialen Leben muss für Gehörlose in gleichem Maße gewährleistet sein wie für hörende Menschen. Taube können alles, außer hören.

Foto: DBT/Stella von Saldern.

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