Anhörung zeigt erheblichen Nachholbedarf am Gesetzentwurf der Ampel zum Inklusiven Arbeitsmarkt

Anlässlich der öffentlichen Anhörung im Bundestag zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts erklärt der CDU-Bundestagsabgeordnete und ehemalige Behindertenbeauftragte der Bundesregierung Hubert Hüppe:

Die Ampel verpasst bewusst die Chance für mehr Teilhabe auf dem Arbeitsmarkt. Erst versprach sie beim Regierungsantritt, einen Schwerpunkt ihrer Arbeit auf die Inklusion behinderter Menschen in den allgemeinen Arbeitsmarkt zu legen, dann verabschiedete sie nach über einem Jahr einen unzulänglichen Gesetzentwurf zur „Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts“, der dem Anspruch, ein “Inklusionsförderungsgesetz” zu sein, nicht gerecht wird. Das hat die öffentliche Anhörung im Bundestag bestätigt.

Vielfach wurde von den Sachverständigen bemängelt, dass es einer Weiterentwicklung des Instruments „Budget für Ausbildung“ bedarf. Trotz der bisherigen Wirkungslosigkeit dieses Instruments, das vor fast dreieinhalb Jahren eingeführt wurde mit dem Ziel, Menschen mit Behinderungen außerhalb einer Werkstatt für Menschen mit Behinderungen (WfbM) im allgemeinen Arbeitsmarkt eine Berufsausbildung zu ermöglichen, will jedoch das zuständige Bundesarbeitsministerium die offensichtlichen Probleme nicht angehen. Bundesweit wurde das Budget für Ausbildung gerade Mal nur 66 Mal in Anspruch genommen und es gab 12 Austritte. Es bedarf dringend einer Entbürokratisierung des Budgets für Ausbildung. Das gilt gleichermaßen für das Budget für Arbeit.

In der Anhörung wurde von mehreren Experten kritisiert, dass künftig Verstöße gegen die Beschäftigungspflicht nicht mehr mit einem Bußgeld geahndet werden sollen. Damit soll legalisiert werden, dass sich zukünftig auch weiter Arbeitgeber von der Pflicht zur Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen freikaufen können.

Kritisiert wurde, dass eine Stärkung des Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM), eines wichtigen Mittels zur Wiedereingliederung von Beschäftigten nach einer längeren Krankheit, keinen Eingang in den Gesetzentwurf fand.

Zwar enthält die Gesetzesvorlage einige begrüßenswerte Ansätze, wie z. B. die Aufhebung der Deckelung für den Lohnkostenzuschuss beim Budget für Arbeit. Gleichwohl baut er nicht die aussondernden Strukturen ab und trägt nicht spürbar dazu bei, den Zugang zum allgemeinen Arbeitsmarkt für Menschen mit Behinderungen zu verbessern.

Weiterhin bleibt die Regelung bestehen, dass beschäftigungspflichtige Arbeitgeber keine Arbeitnehmer mit Behinderungen beschäftigen müssen, wenn sie entsprechende Aufträge an die Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) erteilen.

Der vorgelegte Gesetzentwurf der Ampel-Regierung zeigt, wie weit wir hierzulande immer noch von einem inklusiven Arbeitsmarkt entfernt sind. Es gilt dringend, im parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren wesentliche Nachbesserungen vorzunehmen.

Foto: René Golz.

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