Corona: Besuchsverbot in Kinderheilstätte

Wer öffentlich eine Einrichtung für Menschen mit Behinderungen (besonders wenn der Träger ein großer Sozialkonzern ist) kritisiert oder an sie kritische Fragen stellt, muss sich auf einiges gefasst machen. Das war mir klar.

Aber ich bin der Meinung, dass wir Eltern, die sowieso schon belastet sind und um vieles kämpfen, unterstützen müssen. Auch noch angefeindet zu werden, ist das Letzte, was sie brauchen. Und erwartungsgemäß kam es hier auf meiner Seite zu einem Sturm der Entrüstung. „Bild Niveau“, „keine Ahnung“, bis hin zu „Fake News“ waren die zum Teil aggressiven Vorwürfe. Allerdings fast (oder ganz?) ausschließlich von Mitarbeiter/innen der Einrichtung oder der angrenzenden Sonderschule. Und klar, die Einrichtung und der Träger haben nicht den kleinsten Fehler gemacht. Nachdem sich Anfang Mai Eltern an mich gewandt haben und ich Ihnen in ihrer Not entsprechende Kontakte zu Behörden vermittelt habe, brachte mich dann aber eine Rundmail der Kinderheilstätte an die Eltern dazu, die Angelegenheit hier öffentlich zu machen:

Liebe Leserinnen und Leser,
versetzen Sie sich einmal kurz in die Situation einer Mutter, deren Kind in der Einrichtung wohnt. Sie hören am 5. Mai, nachdem sie ihr Kind viele Wochen dort nicht besuchen durften, dass die Landesregierung ab Muttertag, dem 10. Mai die Kontaktsperre für Wohneinrichtungen aufgehoben hat. Sie freuen sich unheimlich und mit ihnen auch die ganze Familie. Sie nehmen sofort mit ihrem Kind über Skype oder Telefon -wie auch immer- Kontakt auf. Dies freut sich auch unbändig und kann den Sonntag kaum abwarten.

Dann werden sie unsicher und bekommen Angst, als sie hören, dass im Kreis Coesfeld in einem Schlachtbetrieb viele Arbeiter positiv auf das Coronavirus getestet wurden und die geplanten Lockerungen im Kreis Coesfeld verschoben werden. Eine Welt bricht zusammen und sie überlegen, wie sie das ihrem Kind erklären sollen. Dann erkundigen sie sich und stellen erleichtert fest, dass Besuche in den Wohneinrichtungen ausdrücklich von der Verschiebung ausgenommen sind. Zur Sicherheit schauen sie am 8. Mai im Internet noch auf der offiziellen Seite des Kreises nach. Dort schauen sie sich das Video „Wochenrückblick“ vom selben Tag des Landrates an, der ausführlich über die Corona Situation informiert und auch ausdrücklich erwähnt, dass die Aufhebung der Kontaktsperre in den Wohneinrichtungen ab dem 10. Mai gilt und nicht von der Verschiebung der Lockerungen betroffen ist. Jetzt fällt ihnen endgültig ein Stein vom Herzen und sie überlegen, ob sie für ihr Kind ein Geschenk kaufen.

Dann schauen sie am Freitagabend oder am Samstag in ihre E-Mails und finden sie eine Mail vom „Sekretariat Wohnheim“ vom 8. Mai, abgeschickt um 18.55 Uhr unterzeichnet von der Leiterin der Wohneinrichtung, Frau Blienert.

Als sie die Nachricht lesen sind sie völlig entsetzt und wie vor den Kopf geschlagen. Frau Blienert teilt mit, dass die Lockerung der Kontaktsperre verschoben sei, wofür der Landesminister, Herr Laumann verantwortlich sei. Sie habe das mit der Geschäftsführung abgestimmt, dass am 10.05. keine Besuchskontakte zugelassen werden. Sie wollen sich sofort an die Einrichtung wenden, weil sie wissen, dass das nicht stimmt, aber sie lesen weiter, dass sie nicht anrufen sollen. Sie sei erst wieder ab Montag erreichbar und sollte trotzdem jemand auf die Idee kommen, zur Einrichtung zu kommen, dann würde sie jetzt die Mitarbeiter informieren und anweisen, keine Besuchskontakte zuzulassen.

Ich habe jetzt nur geschrieben, wie sich jemand als Elternteil fühlen muss – was die Kinder gefühlt haben, kann wohl keiner nachempfinden. Ja und es bleibt dabei: Allein dieses Vorgehen kann und werde ich nicht akzeptieren.

Zum Schluss: Ich habe an keiner Stelle die Arbeit der Mitarbeiter kritisiert, die sich sicherlich in einer schwierigen Situation befinden und eine Menge Überstunden machen und vielleicht auch an den Rand ihrer Kräfte kommen.

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