Konsequenzen nach Terroranschlag auf den CSD – Hüppe: „Der Schutz der Bevölkerung muss Vorrang haben.“

Die Senioren-Union der CDU Deutschlands ist tief erschüttert über den mutmaßlich islamistisch motivierten Terroranschlag auf den Berliner Christopher Street Day. Ihr Mitgefühl gilt den Angehörigen der getöteten Frau, den Verletzten sowie allen, die das schreckliche Geschehen miterleben mussten.

Der Anschlag richtete sich nicht nur gegen die Teilnehmer einer friedlichen Veranstaltung, sondern gegen die Freiheit, die Menschenwürde und die offene Gesellschaft insgesamt.

Vor diesem Hintergrund will die Senioren-Union die gesetzlichen Maßstäbe für die Anwendung des Jugendstrafrechts auf Heranwachsende auf den Prüfstand stellen. Sie teilt die Einschätzung von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt, dass bei einer derart erheblichen Gefährdungslage die strafrechtlichen und sicherheitsrechtlichen Konsequenzen kritisch hinterfragt werden müssen.

Der Bundesvorsitzende der Senioren-Union, Hubert Hüppe, erklärt:

„Der Erziehungsgedanke des Jugendstrafrechts bleibt ein unverzichtbarer Bestandteil unseres Rechtsstaates. Er darf jedoch nicht dazu führen, dass bei terroristischen Straftaten oder anderen schwersten Gewaltverbrechen der Schutz der Allgemeinheit in den Hintergrund tritt. Wer versucht, sich einer Terrororganisation anzuschließen, Anschläge vorbereitet oder sich nachweislich islamistisch radikalisiert hat, stellt eine erhebliche Gefahr für unsere freiheitliche Gesellschaft dar. In solchen Fällen muss der Rechtsstaat konsequent handeln und die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger an erste Stelle setzen.“

„Es geht ausdrücklich nicht darum, eine gerichtliche Einzelfallentscheidung nachträglich zu bewerten“, so Hüppe. „Aber ein solcher Fall zwingt den Gesetzgeber dazu, zu prüfen, ob die gesetzlichen Rahmenbedingungen noch den heutigen Bedrohungslagen entsprechen. Wenn selbst Personen mit einer nachgewiesenen terroristischen Radikalisierung und einer entsprechenden Vorverurteilung nicht dauerhaft ihrer Gefährlichkeit entsprechend überwacht oder in Haft gehalten werden können, müssen die gesetzlichen Grundlagen überprüft werden.“

Die Senioren-Union hält deshalb eine Reform des Jugendstrafrechts und des Umgangs mit hochgefährlichen Extremisten für erforderlich. Das Jugendgerichtsgesetz stammt aus einer Zeit, in der islamistischer Terrorismus und ideologisch motivierte Gewalt junger Erwachsener nicht das heutige Ausmaß erreicht hatten. Der Schutz potenzieller Opfer muss deshalb künftig stärkeres Gewicht erhalten.

Die Senioren-Union fordert deshalb:

  • die Voraussetzungen für die Anwendung des Jugendstrafrechts auf Heranwachsende deutlich enger zu fassen,
  • bei Terrorismus, Mord und anderen besonders schweren Gewaltverbrechen regelmäßig zu prüfen, ob Erwachsenenstrafrecht anzuwenden ist,
  • die Strafrahmen und Sanktionsmöglichkeiten bei terroristischen Straftaten sowie die Möglichkeiten einer Sicherung gefährlicher Täter zu überprüfen,
  • Gefährder nach ihrer Verurteilung engmaschiger zu überwachen und ihre Bewegungsfreiheit im Rahmen der rechtsstaatlichen Möglichkeiten stärker einzuschränken,
  • Deradikalisierungsprogramme weiterhin als wichtigen Baustein zu nutzen, sie jedoch niemals als Ersatz für notwendige Freiheitsentziehungen oder andere wirksame Schutzmaßnahmen zu verstehen.
  • Rechtliche Möglichkeiten, um auch Täter im Alter unter 14 Jahren geschlossen unterzubringen.

Hubert Hüppe fordert zusätzlich endlich mehr Möglichkeiten bei der Überwachung des Internets, mit dem gerade junge Migranten sich immer stärker und mehr radikalisieren.

Abschließend erklärt der Bundesvorsitzende:

„Der Bürger fragt sich, wieso in Deutschland illegal eingewanderte Islamisten unbehelligt für ein Kalifat demonstrieren dürfen und hunderte von ausländischen Gefährdern allein in Berlin sich frei bewegen können. Die Koalition sollte Handlungsfähigkeit beweisen, um für Gesetze so zu verändern, dass die rechtlichen Möglichkeiten dafür da sind.

Auch die zu laxe Art der Anerkennung der deutschen Staatsangehörigkeit und das Thema doppelte Staatsangehörigkeit müssen geprüft werden.

Wenn Menschen, wie in dem Fall des Täters, sich ausländischen Terrorbanden wie dem IS anschließen wollen, sollte die deutsche Staatsangehörigkeit entzogen werden können.“

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