Bundesregierung will entgegen dem Bundestagsbeschluss Sondereinrichtungen aus der Ausgleichsabgabe fördern

Anlässlich der erneuten Debatte um die Förderung von Einrichtungen aus der Ausgleichsabgabe erklärt der CDU-Bundestagsabgeordnete und frühere Behindertenauftrage der Bundesregierung Hubert Hüppe:

Arbeitsminister Hubertus Heil und die Abgeordneten der Ampelkoalition fahren einen absurden Zickzackkurs bei der Werkstätten-Förderung aus der Ausgleichsabgabe.

Aktuell will Hubertus Heil einen Beschluss des Bundestages rückabwickeln, um auch nach dem Jahresende weiterhin die Bewilligung von Mitteln der Ausgleichsabgabe an Einrichtungen zu ermöglichen.

Richtig wäre es, diese Mittel, die ja im ersten Arbeitsmarkt gewonnen werden, auch zur Integration von Menschen mit Behinderungen in den ersten Arbeitsmarkt einzusetzen.

Der Referentenentwurf des Gesetzes zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts aus dem Arbeitsministerium sah im November 2022 noch vor, dass ab Januar 2024 keine Förderung von Einrichtungen aus den Mitteln der Ausgleichsabgabe mehr bewilligt werden darf. Damit sollte eine Vorgabe des Koalitionsvertrages umgesetzt und eine vollständige Verwendung der Mittel der Ausgleichsabgabe zur Unterstützung und Förderung der Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt erreicht werden. Das Bundeskabinett hat diese Bestimmung entscheidend verwässert, als es im Februar 2023 den Gesetzentwurf verabschiedete, der Bewilligungen weiterhin auch ab Januar 2024 ermöglichte, wenn sie nur vor dem Januar 2024 beantragt worden sind.

Diese Absicht durchkreuzte der Bundestag durch eine Änderung am Gesetzentwurf und setze mit der Mehrheit der Ampelkoalition durch, dass nach dem Jahresende keine solchen Bewilligungen mehr möglich sind.

Nun will der Arbeitsminister durch Rückabwicklung dieses Bundestagsbeschlusses nicht nur die Ampel-Abgeordneten düpieren, die den Beschluss herbeigeführt und mitgetragen haben. Vielmehr lässt er Zweifel daran aufkommen, dass er mit voller Überzeugung zu der in seinem Gesetzentwurf angekündigten „Konzentration der Mittel aus der Ausgleichsabgabe auf die Förderung der Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt“ steht.

Wenn tatsächlich der Bundesminister Hubertus Heil entgegen dem Willen des Parlaments die Änderungen vornimmt, ist das ein Einknicken gegenüber der Werkstattlobby. Im Ergebnis werden noch auf Jahre hin Mittel für Sonderwelten vergeudet, die dringend für eine inklusive Arbeitswelt benötigt werden.

Die Kehrtwendung ist geradezu eine Aufforderung, noch ganz schnell Zuschüsse für neue Sondereinrichtungen zu beantragen, damit noch mehr Menschen mit Behinderungen in Sonderwelten leben müssen.

Besonders pikant ist dies vor dem Hintergrund, dass Deutschland sich in wenigen Tagen der Staatenprüfung zur Umsetzung UN-Behindertenrechtskonvention stellen muss. Bei der letzten Prüfung wurde die Bundesrepublik wegen Ihrer Sondereinrichtungen, insbesondere der großen Anzahl von Werkstätten für Menschen mit Behinderungen, scharf kritisiert.

Foto: Deutscher Bundestag.

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